Fahrschule & Fahrzeughandel

T. Gerlach

Führerscheinklasse B

Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Ausnahme hier ist das begleitete Fahren ab 17 (BF 17), diese Ausbildung darfst du bereits mit 16 1/2 Jahren beginnen.

Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!  

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Hierbei gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl!

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrt

 

 Es müssen besucht werden:

  • 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten 
  •   2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten


Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
  • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
  • bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine Ersthelferbescheinigung

Zur Antragsstellung für BF17 benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Ausweiskopie der Begleitpersonen
  • die Führerscheinkopie der Begleitpersonen
  • BF17 Antrag indem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst du bei uns in der Fahrschule)

Begleiter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister 

 Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.

Ist die Ausbildung für Klasse B erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt,
der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.

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